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UIAutomation-Aktivitäten
Last updated 28. Okt. 2024

UI-SEC-010 – App-/URL-Einschränkungen

Regel-ID: UI-SEC-010

Scope: Aktivität

Standardaktion: Warnung

Diese Regel gilt nur für Aktivitäten, die Teil der klassischen UIAutomation-Erfahrung sind.

Hinweis: Die Regel überprüft sowohl lokale als auch Remote-Anwendungen (z. B. Anwendungen, die über RDP-Verbindungen automatisiert werden).

Beschreibung

Ermöglicht es Ihnen, zu steuern, welche Anwendungen und URLs vom aktuellen Workflow verwendet werden können, indem beim Abruf einer verbotenen Anwendung bzw. URL ein Fehler ausgegeben wird. Dies kann auf zwei Arten erfolgen:

Zulassen

Mit den Feldern Allowed Applications und Allowed Urls in der Workflow-Analyse können Sie angeben, auf welche Anwendungen oder URLs der aktuelle Workflow zugreifen kann.

Hinweis: Wenn in diesen Feldern eine Anwendung oder URL angegeben ist, können nur diese von Ihrem Automatisierungsprojekt aufgerufen werden. Wenn auf eine Anwendung oder URL zugegriffen wird, die nicht angegeben ist, löst die Automatisierung einen Fehler aus.
Verbieten

Mit den Feldern Unzulässige Anwendungen und Unzulässige URLs in der Workflow-Analyse können Sie angeben, auf welche Anwendungen oder URLs der aktuelle Workflow nicht zugreifen kann.

Hinweis: Die Automatisierung kann auf alle Anwendungen und URLs zugreifen, außer auf die, die in diesen Feldern angegeben sind. Wenn auf eine Anwendung oder eine URL zugegriffen wird, die in dieser Workflow-Analyse-Regel angegeben ist, wird ein Fehler ausgelöst.

Empfehlung

Erstellen Sie keine Automatisierungen für Anwendungen oder Webseiten, die von Ihrer Organisation nicht zugelassen sind.



Ändern der Regel

Wählen Sie im Fenster Projekteinstellungen die Registerkarte Workflow-Analyse aus: Suchen und wählen Sie die Regel aus, und definieren Sie dann die Einschränkungen für Anwendungen und URLs mithilfe der verbotenen Listen oder der zulässigen Listen. Beim Ändern der Regel:

  • Fügen Sie eine Liste von URLs/Anwendungen hinzu, die durch Semikolons ; getrennt sind. Für Anwendungen können Sie einen beliebigen Teil des vollständigen Pfads zu ausführbaren Dateien hinzufügen. Für Webseiten können Sie einen beliebigen Teil der URL hinzufügen.
  • Sie können beim Definieren der Listen Platzhalter verwenden. Die unterstützten Platzhalter sind * und ?.
    Hinweis: Verwenden Sie die unzulässigen und zulässigen Listen nicht gleichzeitig für denselben Scope. Wenn beide Listen für denselben Bereich ausgefüllt werden, hat die Liste der zulässigen Anwendungen/URLs Vorrang.

Auf Standardwert zurücksetzen

Standardmäßig schränkt die Regel die Verwendung einer Aktivität nicht ein. Um die Regel auf die Standardeinstellungen zurückzusetzen, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Regel im Fenster Projekteinstellungen und dann auf Auf Standard zurücksetzen.

Was die Regel kontrolliert

Die Regel überprüft alle Attribute vom Typ app der Selektoren innerhalb des gesamten Projekts. Dies schließt Scope-Aktivitäten wie Attach Browser ein. Überprüft werden auch die Eigenschaft Dateiname der Aktivität Open Application und die Eigenschaft URL der OpenBrowser-Aktivität.

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